Der Asylhelferkreis Puchheim ist bemüht, seine Webseite asylhelferkreis-puchheim.de im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Seite.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist mit den entsprechenden Rechtsvorschriften teilweise vereinbar. Eine Überarbeitung erfolgt im Laufe des Jahres 2025.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 26. November 2024 auf Grundlage eines BITV-Selbsttests erstellt. Die Erklärung wurde zuletzt am 26. November 2024 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen können Sie uns mitteilen unter
info@asylhelferkreis-puchheim.de
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:
Stadt Puchheim
z. Hd. Bürgermeisteramt
Poststraße 2
82178 Puchheim
E-Mail: info@puchheim.de
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
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